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   BFH, 16.12.1997 - IX R 69/95   

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https://dejure.org/1997,1785
BFH, 16.12.1997 - IX R 69/95 (https://dejure.org/1997,1785)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1997 - IX R 69/95 (https://dejure.org/1997,1785)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - IX R 69/95 (https://dejure.org/1997,1785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 2
    Ansatz der Kostenmiete wegen Schwimmhalle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 21 Abs. 2
    Nutzungswert eines Zweifamilienhauses mit Schwimmbecken - Bei Beckenoberfläche bis 50 qm grundsätzlich kein Ansatz der Kostenmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 2, EStG § 8 Abs 2
    Kostenmiete

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 214
  • NZM 1998, 536
  • BB 1998, 1456
  • BB 1998, 994 (Ls.)
  • DB 1998, 1013 (Ls.)
  • BStBl II 1998, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 16.12.1997 - IX R 69/95
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für den Ansatz der Kostenmiete hat der erkennende Senat mit Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51, 56, BStBl II 1995, 98) seine frühere Rechtsprechung teilweise aufgegeben und die Schätzung des Rohmietwerts anhand der Kostenmiete auf solche Wohnungen beschränkt, bei denen es aufgrund bestimmter Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale offensichtlich ist, daß sie nicht zum Zwecke der Vermietung errichtet und in der Regel auch tatsächlich nicht vermietet werden.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat insoweit auf das Urteil in BFHE 174, 51, 57 f., BStBl II 1995, 98 Bezug.

    Davon unberührt bleibt, daß das Vorhandensein eines Schwimmbeckens mit einer Größe von 50 qm und weniger im Zusammenhang mit anderen gewichtigen Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmalen (Urteil in BFHE 174, 51, 57 f., BStBl II 1995, 98) den Ansatz der Kostenmiete begründen kann.

  • BFH, 12.02.1986 - II R 192/78

    Wohnungsbegriff ab 1. Januar 1974 bei neu errichteten Ein- und

    Auszug aus BFH, 16.12.1997 - IX R 69/95
    Der Grenzwert einer Beckenoberfläche von 50 qm entspricht der Wohnflächengrenze von 250 qm auch darin, daß er über die Grenzen hinausgeht, die nach der Rechtsprechung für die Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren maßgebend sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320; Beschluß vom 12. Dezember 1996 II R 45/94, BFH/NV 1997, 336).
  • BFH, 12.12.1996 - II R 45/94
    Auszug aus BFH, 16.12.1997 - IX R 69/95
    Der Grenzwert einer Beckenoberfläche von 50 qm entspricht der Wohnflächengrenze von 250 qm auch darin, daß er über die Grenzen hinausgeht, die nach der Rechtsprechung für die Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren maßgebend sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320; Beschluß vom 12. Dezember 1996 II R 45/94, BFH/NV 1997, 336).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03

    Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur

    Danach ist ein solcher Ausnahmefall z.B. gegeben, wenn eine Wohnfläche mehr als 250 qm aufweist (vgl. auch BFH-Urteile vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832, und vom 9. September 1997 IX R 52/94, BFHE 184, 346, BStBl II 1997, 818, zur Berechnung der Fläche) und/oder eine Schwimmhalle vorhanden ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 69/95, BFHE 185, 214, BStBl II 1998, 342, und vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 16/04

    Keine Kürzung gemäß § 9 Nr. 2a GewStG um verdeckte Gewinnausschüttung aus dem EK

    Dem folgen im Grundsatz auch der BFH in den erwähnten Urteilen in BFHE 183, 208, BStBl II 1998, 25; in BFHE 202, 360, BStBl II 2004, 460 (jeweils zu Liquidationsraten) und die Praxis der Finanzverwaltung (Abschn. 61 Abs. 1 Satz 11 GewStR 1998; BMF-Schreiben in BStBl I 1987, 171; OFD Frankfurt, Verfügung in BB 1998, 994).
  • BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98

    Einkommensteuer - Grundstück - Nutzungswert - Kostenmiete - Einliegerwohnung -

    Der Rohmietwert ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1997 IX R 69/95, BFHE 185, 214, BStBl II 1998, 342, m.w.N.) stets anhand der Kostenmiete zu schätzen, wenn sich in dem Wohnhaus eine Schwimmhalle mit einem Schwimmbecken befindet, dessen Oberfläche mehr als 50 qm beträgt, oder wenn die Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung 250 qm übersteigt.
  • FG Hessen, 27.11.2003 - 8 K 2392/02

    Gewerbeertrag; Verdeckte Gewinnausschüttung; Kapitalrückzahlung; EK 04;

    Deshalb handele es sich bei den betreffenden Ausschüttungen, auch nach dem BMF-Schreiben vom 09.01.1987 (Bundessteuerblatt - BStBl - I 1987, 171) und der Verfügung der OFD Frankfurt vom 23.03.1998 (G 1425 A - 12 St II 22, BB 1998, 994 ), um die Rückzahlung von Kapitaleinlagen.
  • BFH, 17.09.1996 - IX B 56/96

    Mangel in der Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der

    Der Hinweis auf das anhängige Revisionsverfahren IX R 69/95 vermag eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles schon deshalb nicht zu begründen, weil die Sachverhalte beider Verfahren grundlegende Unterschiede aufweisen.
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